Entsorgung von Leuchten & Batterien


Informationen und Hinweise nach dem Elektro- und Elektronikgesetz 2 (ElektroG2)

Laut dem Elektro- und Elektronikgesetz 2 (ElektroG2) sind Verbraucher verpflichtet ausgediente Leuchtmittel fach- und umweltgerecht zu entsorgen. Insbesondere Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren sind separat bei einer Sammelstelle oder einem Wertstoffhof zu entsorgen. Ausgenommen sind Glüh- und Halogenlampen, welche im Hausmüll entsorgt werden dürfen.


Nach dem ElektroG2 dürfen die folgenden Produkte nicht im Hausmüll entsorgt werden:

  • Entladungslampen (z.B. Metalldampflampen)
  • Energiesparlampen
  • Leuchtstoffröhren & Leuchtstofflampen
  • LED-Lampen
  • Batterien & Akkus

Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Altgeräte aus privaten Haushalten können bei Sammelstellen der öffentliche-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei Rücknahmestellen der Hersteller und Vertreiber im Sinne des ElektroG2 abgegeben werden. Unter den folgenden Weblinks finden Sie eine Annahmestelle in ihrer Nähe:

https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne mit Rädern, welches auf entsprechenden Produkten abgebildet ist, bedeutet, dass diese Produkte nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.



Leuchtstofflampe zerbrochen? Was ist zu tun?

Zunächst sind die Fenster zu öffnen und der Kontakt mit den Scherben ist zu vermeiden. Personen und auch Haustiere müssen den Raum verlassen. Schalten Sie Heizung und/oder Klimaanlage ab, schließen Sie im Anschluss die Türen und lüften den Raum für ca. 15 Minuten.

Nach dem Lüften können Sie mit der eigentlichen Reinigung beginnen. Lassen Sie die Fenster während des Reinigungsvorgangs geöffnet. Benutzen Sie bitte keinen Staubsauger, Besen oder Handfeger. Im Idealfall tragen Sie dickere Gummihandschuhe um nicht mit dem Quecksilber in Kontakt zu kommen oder sich an den feinen Glasscherben zu verletzen. Alle großen Stücke müssen luftdicht verpackt werden, am Besten in ein Einmachglas. Kleine Splitter und Staub auf harten Oberflächen nehmen Sie mit einem feuchten Papiertuch auf, für weiche Untergründe eignet sich ein breites Klebeband. Anschließend geben Sie alle verwendeten Materialien in das luftdicht verschlossene Gefäß oder in einen Beutel und entsorgen es bei einer Sammelstelle oder einem Wertstoffhof. Diese Abfälle gehören nicht in den Hausmüll! Nach Abschluss der Reinigung lüften Sie bitte noch eine Weile. Hände und Unterarme bitte gründlich waschen.

Hinweise zur Batterie- und Akkuentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien & Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager

Brilliant AG
Brilliantstr. 1
D-27442 Gnarrenburg

zurückgeben.

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne mit Rädern bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf. Häufig wird die durchgestrichene Mülltonne mit den Kürzeln Pb, Cd oder Hg abgebildet, unter dem Bild finden Sie die Bedeutung dieser Kürzel.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber. Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

Weiter detaillierte Informationen zum Batteriegesetz finden Sie auf der Homepage Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter:

http://www.bmu.de/abfallwirtschaft

und/oder auf der Internetseite des Umweltbundesamt unter:

http://www.uba.de